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Anmeldeverfahren

 

Anmeldung

Die Anmeldung ist online über unser Kursausschreibung (Wartelisten) oder schriftlich mittels Seminaranfrage möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren oder per E-Mail wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

 

1. Anmeldeadresse

DLRG Ortsgruppe Geilenkirchen

Link Online Seminare: https://dlrg.net/Seminar/index.php?doc=index&gld=0909003
E-Mail: seminare(at)geilenkirchen.dlrg.de

Jede Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail beantwortet.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für jeden Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden.

 

3. Teilnehmerbeitrag

3.1 Kursteilnehmer (Schwimmkurse)

Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach unserer Gebührenordnung. Für die Schwimmabzeichen DSA Bronze, Silber, Gold ist eine Mitgliedschaft in der DLRG OG Geilenkirchen zum Kursbeginn zwingend erforderlich. Die Kosten für das Abzeichen und den optionalen Aufnäher sind vor Ort, in bar und bei Kursbeginn zu errichten.

 

3.2 Lehrgangsteilnehmer (Seminare)

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.

Zahlungsmöglichkeiten:

  1. Sie erteilen der DLRG OG Geilenkirchen e. V. eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat für die einmalige Zahlung des Teilnehmerbeitrages.
     
  2. Sie zahlen nach Erhalt der Lehrgangseinladung den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG OG Geilenkirchen e.V.
    Kreditinstitut: Kreissparkasse Heinsberg
    IBAN: DE70 3125 1220 0000 0015 45
    BIC: WELADED1ERK
     
  3. Sie errichten den Teilnehmerbeitrag Vorort in Bar.

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.

 

 

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen durch die Ortsgruppe

Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt schriftlich per Mail.

 

5. Stornierung von Lehrgangsplätzen

Nicht mehr benötigte Wartelisten-, Lehrgangs- oder Kursplätze müssen durch den Teilnehmer schriftlich storniert werden. Der Veranstalter kann bei nicht erfüllen der Teilnehmervoraussetzungen die Anmeldung stornieren.

 

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

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